Das Projekt
Seit dem Jahr 2000 hat die Pfrang Stiftung über 600 Kindern ermöglicht, die Schule zu besuchen und ihnen mit Bildung ein Geschenk fürs Leben gegeben.
Die Zusammenarbeit mit der Amity Stiftung ermöglicht es uns, Kinder ausfindig zu machen, die finanzielle Unterstützung bedürfen, um die Schule abschließen zu können. In diesem Schuljahr fördern wir 151 SchülerInnen aus den Regionen Huanyin, Suining, Fengxian, Lianshui and Guanyun.
Wir verpflichten uns, ein Kind nur dann in die Förderung aufzunehmen, wenn die Stiftung über genügend Mittel verfügt, es bis zum Schulabschluss unterstützen zu können.
Es ist unser Ziel, SchülerInnen bis zum Abschluss der Mittelschule zu begleiten und zu unterstützen.
Entwicklung
Früher unterstützten wir Kinder, indem wir für die Schulgebühren der 9-jährigen Pflichtschule aufgekommen sind. Seit 2005 jedoch hat die chinesische Regierung im Rahmen einer Zentralisierung des Schulsystems diese Schulgebühren abgeschafft. Die Pfrang Stiftung hat ihre Förderung diesem Umstand angepasst.
Zurzeit werden Kinder in der Unterstufe der Mittelschule mit 1200 CNY pro Schuljahr gefördert, um für die Kosten der Unterbringung, der Schulbücher, Lehrmaterialien uvm. aufkommen zu können.
Außerdem fördert die Pfrang Stiftung SchülerInnen in der Oberstufe der Mittelschule mit 2000 CNY pro Schuljahr, da der Besuch dieser nicht mehr verpflichtend und deshalb kostenpflichtig ist.
Aufnahmevoraussetzungen
Um für eine Förderung der Pfrang Stiftung in Frage zu kommen, müssen SchülerInnen folgende Kriterien erfüllen:
- • Das Pro-Kopf-Einkommen im Haushalt des Antragstellenden liegt unter der örtlich definierten Armutsgrenze
- • Keiner der Elternteile und/oder direkten Angehörigen erhalten ein regelmäßiges Gehalt oder sind in einem öffentlichen Amt oder Privatunternehmen angestellt
Unter den Bewerbern, die diese Kriterien erfüllen, erhalten folgende Gruppen Priorität:
- • SchülerInnen, die bereits von Pfrang unterstützt wurden.
- • Waisen.
- • Behinderte Schüler oder Kinder, deren direkte Angehörige behindert sind.
- • Kinder alleinerziehender Eltern.
- • Kinder aus nationalen Minderheiten.
- • Mädchen.
Vorraussetzungen für die Förderung in der Oberstufe der Mittelschule:
- • Der Wille, die Oberstufe der Mittelschule zu besuchen und abzuschließen, sowie das Einverständnis der Eltern.
- • Der Antragstellende muss von den jeweiligen Lehrenden als sozial verantwortliche Person mit der seinem Alter entsprechenden Reife eingeschätzt werden.
- • Der Antragstellende muss sich unter den besten Studierenden,
die die Zulassungsprüfung bestanden haben, befinden.
In Kooperation mit der Amity Stiftung werden die Anträge sorgfältig von der Pfrang Stiftung geprüft. Wird ein Kind gefördert, werden Anspruchsberechtigung, die Schulleistungen und das Betragen fortwährend von der Amity Stiftung verfolgt.
Mitglieder der Pfrang Stiftung führen unangekündigte Besuche der Schulen durch, um Misswirtschaft zu verhindern und die Lernbedingungen der geförderten SchülerInnen zu überprüfen.
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